Aus langjähriger Erfahrung und Versuchen wurde daher festgelegt, dass das bodennahe Sicherheitsleitsystem an der Wand in der Höhe bis zu 40 cm (Oberkante) über dem Fußboden oder aber direkt auf dem Boden im Fluchtweg montiert wird.
Leitsystem | Optische Sicherheitsleitsysteme
Im Mai 2009 wurden mit der ASR A3.4/3 neue technische Regeln für Arbeitsstätten eingeführt, die die Forderungen nach Sicherheitsleitsystemen im Arbeitsstättenrecht festschreiben.
Damit werden auch die Anforderungen aus der BGR 216 weitergeführt und gesetzlich untermauert. Die BGR 216 war bisher das einzige Regelwerk, das die Forderung nach optischen Sicherheitsleitsystemen und deren Ausführung detailliert kommunizierte.
Optische Sicherheitsleitsysteme sind gem. ASR A3.4/3 immer bodennah angeordnet. Damit soll die raucharme Schicht zur Orientierung genutzt werden, die bei einem Brand im unteren Bereich des Raumes entsteht. Gefordert sind diese Systeme immer dann, wenn die Gefahr der Verrauchung bis in normale Höhe nicht ausgeschlossen werden kann. Die hochmontierte Fluchtwegkennzeichnung kann dann schnell unwirksam werden.
Durch komplizierte neue Baukörperformen und ganz besonders im Bestandsbau ist der Nachweis der Rauchfreiheit in normaler Höhe allerdings oftmals nur sehr schwer zu erbringen. Eine Rolle spielen dabei auch die verschiedenen brennbaren Stoffe, deren Zusammensetzungen starken Einfluss auf das Brandrauchvolumen und dessen Verhalten haben.


Unsere selbstklebenden Leitstreifen aus Aluminium, Folien und die Farbsysteme bieten sich als Wandmarkierung im Sicherheitsleitsystem an. Die bereits vorgefertigten Produkte aus Folie und Aluminium lassen sich schnell und einfach applizieren und bieten in der Dunkelheit durch den hochwertigen Druck ein gleichmäßiges Nachleuchtbild mit garantierter Leuchtdichte. Das Aluminium als Trägermaterial gewährleistet eine lange Lebensdauer und lässt sich auch auf rauen Untergründen gut anbringen, kleine Unebenheiten werden überbrückt.
Bodenmarkierungen werden im Leitsystem in der Regel als Einzelsymbole eingesetzt. Dabei ergeben drei Symbole pro laufendem Meter gem. ASR A3.4/3 eine durchgehende Markierung.

Je nach Umgebungsbedingungen und Belastungssituation können PVC- und Polycarbonat-Folien, Aluminium- und Edelstahlprodukte sowie Epoxyd-Farbe und Epoxyd-Gießharz zum Einsatz kommen. Dabei muss die Fluchtrichtung zum ersten Rettungsweg in regelmäßigen Abständen erkennbar sein.
Türen und Treppen im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen sind ebenso in die Kennzeichnung einzubeziehen wie Sicherheitseinrichtungen.
Im Leitsystem sollte grundsätzlich unsere Produktlinie Power 150 verwendet werden.
Bei den üblichen Beleuchtungssituationen und bei Einhaltung der ASR A7.3 „Künstliche Beleuchtung“ werden diese Produkte ausreichend angeregt, um die in ASR A 3.4/3 geforderten Mindestwerte zu erreichen.
Nutzen Sie unseren Beratungsservice, um zu prüfen, ob die Allgemeinbeleuchtung in Ihrem Objekt zu schwach für eine ausreichende Anregung ist.



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