Ausgabe 01/2009
Sehr geehrte Damen und Herren,

Kosten sparen bei mehr Sicherheit? Das ist möglich mit der neuen ASR A3.4/3 "Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme". Um für wirksamen Arbeitsschutz zu sorgen, sollen Objekte mit den energiesparenden, bodennahen langnachleuchtenden Sicherheitsleitsystemen ausgestattet werden. Ihr Vorteil: Durch die neue ASR A3.4/3 erkennt der Gesetzgeber die Zweckmäßigkeit von bodennahen langnachleuchtenden Sicherheitsleitsystemen an und ermöglicht Unternehmen, bei hoher Sicherheit deutlich Betriebskosten zu sparen.

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Ihr Permalight-Team

TOP-THEMA: Neue ASR A3.4/3 - Kosten sparen durch bodennahe langnachleuchtende Sicherheitsleitsysteme
"Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können" (Arb-StättV § 4, Abs. 4). Auf der Grundlage diesergesetzlichen Vorgabe hat das Bundes-ministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die ASR A3.4/3 "Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme" erlassen. In dieser neuen ASR sind die Anforderungen an bodennahe, langnachleuchtende Sicherheitsleitsysteme festgelegt.

Bei starker Verrauchung liegt die Blickorientierung auf dem unmittelbaren Umfeld. Die Selbstrettung wird in solchen Situationen am wirkungsvollsten durch ein bodennahes, langnachleuchtendes Sicherheitsleitsystem gestützt.

ASR A3.4/3: Anforderungen an den Arbeitgeber

"Diese ASR A3.4/3 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens den selben Sicherheits- und Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen" (ASR A3.4/3). Grundlage für die Einrichtung von bodennahen lang-nachleuchtenden Sicherheitsleitsystemen ist die Gefährdungsbeurteilung (gemäß § 6 Arbeitsschutzgesetz). Durch deren Anwendungen werden Gefährdungen ermittelt und bewertet, sodass anschließend geeignete Schutzmaßnahmen eingeleitet werden können.

Die Installation eines bodennahen langnachleuchtenden Sicherheitsleitsystems ist eine wichtige Schutzmaßnahme im Fall einer Verrauchung! Die Wirksamkeit dieser Fluchtwegkennzeichnung wurde wissenschaftlich von der TU Ilmenau belegt.


Wie entsteht eine Verrauchung?

Nicht das Feuer, sondern der giftige Brandrauch ist bei Gebäudebränden die Hauptursache für Todesfälle. Dringt Rauch in die Rettungswegbereiche ein, ist eine schnelle und eindeutige Orientierung überlebenswichtig. Im Falle eines Brandes breiten sich die Rauchschwaden zunächst schichtförmig im oberen Wand- und Deckenbereich aus. Elektrische Notleuchten und einzelne Fluchtwegschilder sind aber in der Regel in Tür oder Sichthöhe montiert. Bei Rauchentwicklung sind sie aufgrund ihrer Position in kürzester Zeit nicht mehr deutlich zu erkennen und werden unwirksam (vgl. Abb. 1 und 2). Aus diesem Grund müssen langnachleuchtende Sicherheitsleitsysteme gemäß ASR A3.4/3 bodennah installiert werden, um auch bei Verrauchung lebensrettende Orientierung gewährleisten zu können. Die Oberkante der Leitmarkierung darf nicht höher als maximal 40 cm über dem Fußboden angebracht werden. Darüber hinaus müssen in regelmäßigen Abständen Richtungsangaben gemäß ASR A1.3 befestigt werden.

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Bodennahe langnachleuchtende Sicherheitsleitsysteme haben die Aufgabe, im Gefahrenfall das sichere Verlassen des Arbeitsplatzes oder des gefährdeten Bereiches zu ermöglichen und in sichere Bereiche zu leiten.


Was bedeutet "bodennahes Sicherheitsleitsystem"?

Die ASR A3.4/3 definiert: "Optische Sicherheitsleitsysteme sind durchgehende Leitsysteme, die mit Hilfe optischer Kennzeichnungen und Richtungsangaben einen sicheren Fluchtweg vorgeben. Grundsätzlich sind dies bodennahe Systeme, die an der Wand angebracht sind und deren Oberkante nicht höher als 40 cm über dem Fußboden liegt sowie Sicherheitsleitsysteme, die auf dem Fußboden angebracht sind. Sie bestehen aus Sicherheitszeichen und Leitmarkierungen. Sie können langnachleuchtend, elektrisch betrieben oder als Kombination beider Systeme ausgeführt werden. Dazu können auch die Umrandung von Türen in Fluchtwegen sowie die nachleuchtende Hinterlegung von Türgriffen zählen (...) (ASR A3.4/3, 3.2)". "Ein langnachleuchtendes Sicherheitsleitsystem ist ein optisches Sicherheitsleitsystem, das aus langnach-leuchtenden Komponenten besteht, die nach Anregung durch Licht ohne weitere Energiezufuhr nachleuchten (ASR A3.4/3, 3.3)."


Wann müssen bodennahe langnachleuchtende Sicherheitsleitsysteme eingerichtet werden?

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, die Gefährdungsbeurteilung anzuwenden. Mit diesem Instrument werden Gefährdungen ermittelt und bewertet, um auf deren Grundlage geeignete Schutzmaßnahmen einzurichten. Gemäß ASR A3.4/3 sind Arbeitgeber aufgefordert, ein bodennahes langnachleuchtendes Sicherheits-leitsystem mit einer Kennzeichnung des Fluchtweges als Schutzmaßnahme einzurichten, wenn:

Eine Gefährdung durch Verrauchung nicht sicher ausgeschlossen werden kann!

Laut ASR A2.3, Punkt 7 muss ein Sicherheitsleitsystem realisiert werden, wenn aufgrund der örtlichen oder betrieblichen Bedingungen eine erhöhte Gefährdung vorliegt, beispielsweise:

  • in großen zusammenhängenden Gebäudekomplexen,
  • in großen mehrgeschossigen Gebäuden,
  • bei hohem Anteil ortsunkundiger Personen,
  • bei hohem Anteil an Personen mit eingeschränkter Mobilität.

Der Arbeitgeber muss die höchstmögliche Anzahl der anwesenden Personen berücksichtigen, dazu gehören auch Betriebsfremde (gemäß ArbSchG § 10, Abs. 1).


Die wichtigsten Komponenten eines langnachleuchtenden Sicherheitsleitsystems

Die Bestandteile des bodennahen Sicherheitsleitsystems sind in der neuen ASR A3.4/3 festgelegt: Die Leuchtdichte der langnachleuchtenden Markierungen muss nach 10 Min. nicht weniger als 80 mcd/m² und nach 60 Min. nicht weniger als 12 mcd/m² betragen (ASR A3.4/3, Punkt 5.2.1). Der Fluchtweg muss mit einer beidseitigen Leitmarkierung ausgestattet werden, wenn er breiter als 3,60 m ist (ASR A3.4/3, Punkt 5.1.2).





Einsatzzweck Anforderung gemäß ASR A3.4/3

1. Leitmarkierungen im unteren Wandbereich und auf dem Fußboden sorgen bei Dunkelheit und Verrauchung für räumliche Orientierung.

.

  • Leitmarkierungen verbinden die Sicherheitszeichen und führen durchgehend bis zum nächsten sicheren Bereich (Punkt 5.1.7)

  • bodennahe Montage: Oberkante max. 40 cm über Fußboden (Punkt 3.2)

  • Mindestbreiten (Punkt 5.2.2): 5 cm mit Leuchtqualität 80/12 mcd/m² oder 2,5 cm bei 100/15 mcd/m² (10 Min./60 Min.)
2. Sicherheitszeichen kenn-zeichnen den Richtungsverlauf des Fluchtweges (Punkt 5.1.4).
  • Kombination aus Schildern Rettungsweg/Notausgang (E009 bzw. E010) mit Richtungsangabe (E001 bzw. E002) gemäß ASR A1.3

  • Mindestabstand ergibt sich aus der Erkennungsweite (ASR A1.3)
3. Durchgängige Leitmarkierungen auf dem Boden geben die Fluchtrichtung bis zum nächsten Notausgang an.
  • drei Markierungen pro Meter in regelmäßigen Abständen (Punkt 5.1.8)

  • mindestens 5 cm Durchmesser oder Kantenlänge (Punkt 5.1.8)
4. Die Türmarkierung macht die Umrisse der Fluchttüren leicht erkennbar (Punkt 5.2.3).
  • Umrandung mit langnachleuchtenden Materialien
5. Die Türgriffhinterlegung lässt Türklinke und Öffnungsrichtung der Fluchttür sofort erkennen (Punkt 5.2.3).
  • Türgriff langnachleuchtend gestalten

    oder

  • Türgriffbereich flächig langnachleuchtend hinterlegen
6. Treppenprofile verhindern Stolpergefahr. Die einzelnen Stufen und Podeste sind nicht zu übersehen (Punkt 5.2.3).
  • eindeutige Kennzeichnung von Treppen, Treppenwangen und Rampen im Verlauf des Fluchtweges: Beginn, Verlauf und Ende müssen erkennbar sein
7. Die Handlaufmarkierung gibt in der Dunkelheit zusätzliche Sicherheit (Punkt 5.2.3).

  • langnachleuchtende Markierung von Beginn, Verlauf und Ende des Handlaufes der Treppe
Wir bieten Ihnen die passenden Produkte gemäß ASR A3.4/3 an! Rufen Sie uns an unter 05101/9263-26. Wir beraten Sie ausführlich!


Permalight®-Tipp: Muss es immer eine Sicherheitsbeleuchtung sein?

Prüfen Sie mithilfe der Gefährdungsbeurteilung, ob ein bodennahes langnachleuchtendes Sicherheitsleitsystem in Ihren Anwendungsfällen die Sicherheitsbeleuchtung auf Ihren Fluchtwegen ersetzen kann. Mit bodennahen langnachleuchtenden Sicherheitsleitsystemen gewährleisten Sie das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätten und können eine kostengünstige Alternative zur elektrischen Sicherheitsbeleuchtung einsetzen.

Nutzen Sie die Vorteile unserer Produkte:

  • zuverlässige Orientierung und Sicherheit bei Stromausfall und Brandrauch
  • kostengünstig in der Anschaffung und Montage
  • keine Instandhaltungskosten
  • stromunabhängig und störungsfrei
  • geringer Wartungsaufwand
  • umweltfreundlich
  • flexible Ergänzung zu bestehenden Fluchtwegmarkierungen

Permalight®-Infoservice
Wir haben für Sie weitere Informationen zur Anwendung der neuen ASR im Internet unter www.permalight.com zum Herunterladen bereitgestellt.

Dort finden Sie:
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen persönlich zur Verfügung unter
Tel. 05101/9263-26.



Die Zukunft: neuer Preisschub durch hohe Strompreise

Die Stromkosten machen rund zwei Drittel an den gesamten Energiekosten der Industrie aus. Nach Berechnungen des VIK (Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e. V.) verteuert sich der Strom zwischen 2013 und 2020 um über 100 Mrd. Euro. Besonders betroffen sind Unternehmen aus energieintensiven Branchen wie Chemie, Stahl, Metall, Papier, Zement und Glas. Schuld an diesem Preisanstieg ist die Versteigerung der Emissionszertifikate, die laut EU-Kommission ab 2013 geplant ist.

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Permalight® - energiesparende Produkte und kompetente Beratung

Sven Hirschfeld, verantwortlich für den Bereich Instandhaltung im Unternehmen Vivantes -Netzwerk für Gesundheit GmbH, wurde von François Galpin, Geschäftsführer der Permalight® GmbH, interviewt:

Warum haben Sie sich für die Permalight® GmbH entschieden?

Durch entsprechende Fachliteratur, Online-Angebote und Messen wurde ich auf die Produkte der Firma Permalight® aufmerksam. Nachdem wir uns grundsätzlich für ein langnachleuchtendes bodennahes Leitsystem entschieden hatten, haben wir bei Permalight® eine sehr gute und kompetente Beratung erfahren. Das ist der Grund, warum wir Sie bisher nicht nur einmal mit der Installation eines solchen Systems beauftragt haben und auch auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit mit Ihnen hoffen.

Warum haben Sie sich für ein langnachleuchtendes Leitsystem entschieden?

Bei einem Ausfall der allgemeinen Stromversorgung steht ein elektrisch betriebenes Sicherheitsleitsystem unter Umständen nicht mehr zur Verfügung. Einhergehend mit einem möglichen Ausfall der Ersatzstromversorgung kann selbst die Sicherheitsbeleuchtung ausfallen. Zudem ist es allgemein bekannt, dass Brandrauch nach oben steigt und sich unterhalb der Decke sammelt. Die raucharme Zone oberhalb des Fußbodens wird damit immer kleiner. Eine einfache Fluchtwegkennzeichnung nach den Vorgaben der BGV A8 bzw. ASR A1.3 kann hierdurch schnell unwirksam werden. Bodennahe Sicherheitsleitsysteme gemäß ASR A3.4/3 bzw. BGR 216, deren Oberkante nicht höher als 40 cm über dem Fußboden liegt, können hingegen sehr viel länger erkannt werden und somit zuverlässiger zu einer Flucht in einen sicheren Bereich verhelfen.

Was haben Sie an Permalight® und dem langnachleuchtenden Sicherheits-leitsystem als besonders gut empfunden?

Vor allem die gute Beratung, die Vielfalt der Produkte und das Preis-Leistungs-Verhältnis. Aber auch die Flexibilität, die die Systeme bei der Ausgestaltung zulassen, machen die Produkte von Permalight® interessant.

Würden Sie auch in einem weiteren Projekt ein langnachleuchtendes System installieren?

Ja, sofern die jeweilige Bauaufsichtsbehörde dem zustimmt, würden wir jederzeit wieder darauf zurückgreifen.



Permalight®-Produkte
Acrylschilder - edler Look für repräsentative Bereiche

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Gerne beraten wir Sie persönlich zu unseren neuen Produktentwicklungen unter 05101/9263-26.

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Messen, Seminare, Fortbildungen

Aktuelle Informationen zu Messen, Seminaren und Fortbildungen finden Sie hier.

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Gesetzesinformation

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Neubauten nur noch mit Sicherheitszeichen nach
ASR A1.3 gekennzeichnet werden dürfen. Ausgenommen hiervon sind nur öffentliche
Verkehrsmittel, Landwirtschaft, Fahrzeughaltung, Ämter und Behörden.

Kennzeichnen Sie richtig mit unseren Schildern gemäß ASR A1.3.

Weitere Informationen über die ASR finden Sie in unserem Newsletter
"Deutsches Arbeitsschutzrecht".

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Informationsanforderung
Fordern Sie noch heute unseren Permalight®-Hauptkatalog 2009/2010 an!

Telefon: 05101/9263-26

www.permalight.com

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