Zusätzlich gilt für Industrie- und Verwaltungsgebäude oftmals die Bauordnung der Länder: bei Produktionshallen mit mehr als 1.600 m² Grundfläche des Geschosses mit der größten Ausdehnung, sowie bei Gebäuden mit Räumen, die einer Büro- oder Verwaltungsnutzung dienen und einzeln eine Grundfläche von mehr als 400 m² haben (MBO §2, länderabhängig).
Auf diesen gesetzlichen Grundlagen, in Verbindung mit der Gefährdungsanalyse, sind die zu treffenden Schutzmaßnahmen zu planen und durchzusetzen. Bestandsschutz gilt für Sicherheitsanlagen nur sehr eingeschränkt, allenfalls können Abweichungen beantragt werden, wobei die Sicherheit der Mitarbeiter immer Vorrang haben sollte. Die Investitionen machen sich durch Kosteneinsparungen, geringere Ausfallquoten bei der Produktion und weniger Betriebsunfälle oftmals bezahlt.







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