Seit dem 20. Juli 2009 ist die neue Arbeitsstätten-Richtlinie (ASR A3.4/3) veröffentlicht und bringt einige wichtige Neuerungen mit sich. Unter anderem schreibt sie für alle Bereiche, in denen es im Brandfall zur Verrauchung kommen kann, ein bodennahes langnachleuchtendes Sicherheitsleitsystem zur Kennzeichnung der Fluchtwege vor.
Ist auch Ihr Betrieb von den neuen Bestimmungen betroffen? Was genau hat sich geändert? Nutzen Sie die ausführlichen Informationen zur neuen ASR und unsere praktische Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung.
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